Diese Eintragung darf nur verwendet werden, wenn die Bedingungen dieser Sondervorschrift erfllt werden. Die brigen Vorschriften des ADN gelten nicht.

a) Diese Eintragung gilt fr Motoren oder Maschinen, die durch als gefhrliche Gter klassifizierte Brennstoffe *1) ber Verbrennungssysteme oder Brennstoffzellen angetrieben werden (z.B. Verbrennungsmotoren, Generatoren, Kompressoren, Turbinen, Heizvorrichtungen usw.), ausgenommen Ausrstungen von Fahrzeugen, die gem Sondervorschrift 666 der UN-Nummer 3166 zugeordnet sind.

Bem. Diese Eintragung gilt nicht fr Einrichtungen gem den Unterabschnitten 1.1.3.2 a), d) und e), 1.1.3.3 und 1.1.3.7.

b) Motoren oder Maschinen, die frei von flssigen oder gasfrmigen Brennstoffen sind und keine anderen gefhrlichen Gter enthalten, unterliegen nicht dem ADN.

Bem. 1. Ein Motor oder eine Maschine gilt als frei von flssigen Brennstoffen, wenn der Flssigbrennstoffbehlter entleert wurde und der Motor oder die Maschine wegen Brennstoffmangels nicht betrieben werden kann. Motoren- oder Maschinenbauteile wie Brennstoffleitungen, -filter und -einspritzer mssen nicht gereinigt, entleert oder entgast werden, damit sie als frei von flssigen Brennstoffen gelten. Darber hinaus muss der Flssigbrennstoffbehlter nicht gereinigt oder entgast werden.

Bem. 2. Ein Motor oder eine Maschine gilt als frei von gasfrmigen Brennstoffen, wenn die Behlter fr gasfrmige Brennstoffe frei von Flssigkeiten (bei verflssigten Gasen) sind, der Druck in den Behltern nicht grer als 2 bar ist und der Brennstoffabsperrhahn oder das Brennstoffabsperrventil geschlossen und gesichert ist.

c) Motoren und Maschinen, die Brennstoffe enthalten, die den Klassifizierungskriterien der Klasse 3 entsprechen, mssen je nach Fall der Eintragung UN 3528 VERBRENNUNGSMOTOR MIT ANTRIEB DURCH ENTZNDBARE FLSSIGKEIT oder UN 3528 BRENNSTOFFZELLEN-MOTOR MIT ANTRIEB DURCH ENTZNDBARE FLSSIGKEIT oder UN 3528 VERBRENNUNGSMASCHINE MIT ANTRIEB DURCH ENTZNDBARE FLSSIGKEIT oder UN 3528 MASCHINE MIT BRENNSTOFFZELLEN-MOTOR MIT ANTRIEB DURCH ENTZNDBARE FLSSIGKEIT zugeordnet werden.

d) Motoren und Maschinen, die Brennstoffe enthalten, die den Klassifizierungskriterien fr entzndbare Gase der Klasse 2 entsprechen, mssen je nach Fall der Eintragung UN 3529 VERBRENNUNGSMOTOR MIT ANTRIEB DURCH ENTZNDBARES GAS oder UN 3529 BRENNSTOFFZELLEN-MOTOR MIT ANTRIEB DURCH ENTZNDBARES GAS oder UN 3529 VERBRENNUNGSMASCHINE MIT ANTRIEB DURCH ENTZNDBARES GAS oder UN 3529 MASCHINE MIT BRENNSTOFFZELLEN-MOTOR MIT ANTRIEB DURCH ENTZNDBARES GAS zugeordnet werden.
Motoren und Maschinen, die sowohl durch ein entzndbares Gas als auch durch eine entzndbare Flssigkeit angetrieben werden, mssen der entsprechenden Eintragung der UN-Nummer 3529 zugeordnet werden.

e) Motoren und Maschinen, die entzndbare Brennstoffe enthalten, die den Klassifizierungskriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 fr umweltgefhrdende Stoffe und nicht den Klassifizierungskriterien einer anderen Klasse entsprechen, mssen der Eintragung UN 3530 VERBRENNUNGSMOTOR bzw. UN 3530 VERBRENNUNGSMASCHINE zugeordnet werden.

f) Sofern im ADN nichts anderes vorgeschrieben ist, drfen Motoren oder Maschinen neben Brennstoffen auch andere gefhrliche Gter enthalten (z.B. Batterien, Feuerlscher, Druckgasspeicher oder Sicherheitseinrichtungen), die fr ihre Funktion oder ihren sicheren Betrieb erforderlich sind, ohne dass sie in Bezug auf diese anderen gefhrlichen Gter zustzlichen Vorschriften unterliegen. Lithiumbatterien mssen jedoch den Vorschriften des Absatzes 2.2.9.1.7.1 entsprechen, mit der Ausnahme, dass die Abstze a), e) (vii), f) (iii), sofern anwendbar, f) (iv), sofern anwendbar, und g) nicht anwendbar sind, wenn Batterien aus Produktionsserien von hchstens 100 Zellen oder Batterien oder Vorproduktionsprototypen von Zellen oder Batterien, sofern diese Prototypen fr die Prfung befrdert werden, in Maschinen oder Motoren eingebaut sind. Darber hinaus mssen Natrium-Ionen-Batterien den Vorschriften des Absatzes 2.2.9.1.7.2 entsprechen, mit der Ausnahme, dass die Abstze a), e) und f) nicht anwendbar sind, wenn Batterien aus Produktionsserien von hchstens 100 Zellen oder Batterien oder Vorproduktionsprototypen von Zellen oder Batterien, sofern diese Prototypen fr die Prfung befrdert werden, in Maschinen oder Motoren eingebaut sind.

g) Der Motor oder die Maschine, einschlielich des Umschlieungsmittels, das die gefhrlichen Gter enthlt, entspricht den Bauvorschriften der zustndigen Behrde des Herstellungslandes *2).

h) Alle Ventile oder ffnungen (z.B. Lftungseinrichtungen) sind whrend der Befrderung geschlossen.

i) Die Motoren oder Maschinen sind so ausgerichtet, dass ein unbeabsichtigtes Freiwerden gefhrlicher Gter verhindert wird, und sie sind durch Mittel gesichert, mit denen die Motoren oder Maschinen so fixiert werden knnen, dass Bewegungen whrend der Befrderung, die zu einer Vernderung der Ausrichtung oder zu einer Beschdigung fhren knnen, verhindert werden.

j) Fr die UN-Nummern 3528 und 3530:

Wenn der Motor oder die Maschine mehr als 60 Liter flssigen Brennstoff bei einem Fassungsraum von mehr als 450 Litern, aber hchstens 3000 Litern enthlt, ist der Motor oder die Maschine gem Abschnitt 5.2.2 an zwei gegenberliegenden Seiten bezettelt.

Wenn der Motor oder die Maschine mehr als 60 Liter flssigen Brennstoff bei einem Fassungsraum von mehr als 3000 Litern enthlt, ist der Motor oder die Maschine an zwei gegenberliegenden Seiten mit Grozetteln (Placards) versehen. Die Grozettel (Placards) entsprechen den in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 5 vorgeschriebenen Gefahrzetteln und den in Unterabschnitt 5.3.1.7 aufgefhrten Beschreibungen. Die Grozettel (Placards) sind auf einem farblich kontrastierenden Hintergrund angebracht oder weisen entweder eine gestrichelte oder eine durchgehende uere Begrenzungslinie auf.

Bem. Motoren oder Maschinen mit einem Fassungsraum von mehr als 450 Litern, die jedoch eine Menge an flssigem Brennstoff von hchstens 60 Liter enthalten, drfen nach den oben genannten Vorschriften bezettelt und mit Grozetteln (Placards) versehen sein.

k) Fr die UN-Nummer 3529:

Wenn der Brennstoffbehlter des Motors oder der Maschine einen mit Wasser ausgeliterten Fassungsraum von mehr als 450 Litern, aber hchstens 1000 Litern hat, ist der Motor oder die Maschine gem Abschnitt 5.2.2 an zwei gegenberliegenden Seiten bezettelt.

Wenn der Brennstoffbehlter des Motors oder der Maschine einen mit Wasser ausgeliterten Fassungsraum von mehr als 1000 Litern hat, ist der Motor oder die Maschine an zwei gegenberliegenden Seiten mit Grozetteln (Placards) versehen. Die Grozettel (Placards) entsprechen den in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 5 vorgeschriebenen Gefahrzetteln und den in Unterabschnitt 5.3.1.7 aufgefhrten Beschreibungen. Die Grozettel (Placards) sind auf einem farblich kontrastierenden Hintergrund angebracht oder weisen entweder eine gestrichelte oder eine durchgehende uere Begrenzungslinie auf.

l) Wenn der Motor oder die Maschine im Falle der UN-Nummern 3528 und 3530 mehr als 1000 Liter flssige Brennstoffe enthlt oder wenn der Brennstoffbehlter im Falle der UN-Nummer 3529 einen mit Wasser ausgeliterten Fassungsraum von mehr als 1000 Litern hat, ist ein Befrderungspapier gem Abschnitt 5.4.1 erforderlich. In diesem Befrderungspapier ist zustzlich zu vermerken:

"BEFRDERUNG NACH SONDERVORSCHRIFT 363"

m) Die in der Verpackungsanweisung P 005 des Unterabschnitts 4.1.4.1 des ADR festgelegten Vorschriften mssen erfllt werden.

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*1) Der Begriff "Brennstoff" schliet auch Kraftstoffe ein.

*2) Zum Beispiel bereinstimmung mit den entsprechenden Vorschriften der Richtlinie 2006/42/EG des Europischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 ber Maschinen und zur nderung der Richtlinie 95/16/EG (Amtsblatt der Europischen Union L 157 vom 9. Juni 2006, Seiten 24 bis 86).